Die gesetzliche Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, mit dem die Bürger gegen existenzielle Risiken abgesichert werden, zum Beispiel Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit.
Der Leistungsbedarf eines Jahres wird in Deutschland nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen der Versicherungspflicht des gleichen Jahres bestritten. Rechtsgrundlage ist in der Regel das Sozialgesetzbuch (SGB). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (zum Beispiel Rente oder Krankengeld) erbracht.
Im internationalen Vergleich gilt das deutsche Sozialversicherungs-System als leistungsfähig. Über 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung sind sozialversichert und genießen somit zumindest einen Teilschutz vor Lebensrisiken, die jeden treffen können. Als Urvater der deutschen Sozialversicherung gilt Reichskanzler Bismarck, der ab 1883 zunächst die gesetzliche Krankenversicherung, dann die Unfallversicherung später die Rentenversicherung einführte. Weitere Säulen der Sozialversicherung sind die Arbeitslosenversicherung erstmals 1927 eingeführt, sowie die gesetzliche Pflegeversicherung, die 1995 an die Krankenversicherung angegeliedert wurde.
Die fünf Säulen der Sozialversicherung
gesetzliche Krankenversicherung
gesetzliche Unfallversicherung
gesetzliche Arbeitslosenversicherung
gesetzliche Rentenversicherung
gesetzliche Pflegeversicherung